Eine Überprüfung der Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft das Gesundheitsamt, ob die Apotheke nach den Vorschriften über das Apothekenwesen handelt, also den Verkehr mit Arzneimitteln und mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betreibt und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden.
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)
Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 2. Dezember 2013, Az. L1h-G8030.4-2012/14-39 (AllMBl. S. 575)
Sekretariat Gesundheitsamt
Landratsamt Nürnberger Land
Staatliches Gesundheitsamt
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Frau Sieber
Landratsamt Nürnberger Land
Sicherheitsbehörde
Allgemeine Angelegenheiten
der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz