Als Ausländer*in können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Au-Pair nach Deutschland kommen.
Als Fachkraft mit akademischer Ausbildung können Sie eine sogenannte Blaue Karte EU bekommen.
Seit dem 1. März 2020 können Sie als Drittstaatsangehörige*r in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten, wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben und dem kein gesetzliches Verbot entgegensteht.
Als Ausländer*in können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Forschung bekommen.
Als Fachkraft aus einem Drittstaat haben Sie die Möglichkeit, das Einreiseverfahren zu verkürzen. Wenn Ihnen ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, können Unternehmen für Sie ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen.