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Aufenthaltstitel für Au-Pair-Tätigkeit

Als Ausländer*in können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Au-Pair nach Deutschland kommen.

Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Blaue Karte EU

Als Fachkraft mit akademischer Ausbildung können Sie eine sogenannte Blaue Karte EU bekommen.

Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit für Nicht-Fachkräfte

Seit dem 1. März 2020 können Sie als Drittstaatsangehörige*r in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten, wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben und dem kein gesetzliches Verbot entgegensteht.

Aufenthaltstitel zum Zwecke der Forschung

Als Ausländer*in können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Forschung bekommen.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Als Fachkraft aus einem Drittstaat haben Sie die Möglichkeit, das Einreiseverfahren zu verkürzen. Wenn Ihnen ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, können Unternehmen für Sie ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen.