In der Regel genügt den Behörden in Deutschland für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. In Zweifelsfällen kann durch die Staatsangehörigkeitsbehörde jedoch auch verbindlich festgestellt werden, ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht.
Als Nachweis über das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie auf entsprechenden Antrag hin einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit oder eine Negativbescheinigung zum Nachweis des Nichtbesitzes der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit läuft wie folgt ab:
- Sie beantragen die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Kontaktieren Sie dazu bitte die unten genannten Fachkräfte, nach einer mündlichen Vorabberatung schicken diese Ihnen die Antragsformulare per Post zu.
- Sie legen der Staatsangehörigkeitsbehörde Nachweise über das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit vor.
- Die Staatsangehörigkeitsbehörde überprüft die vorgelegten Nachweise und trifft die Entscheidung über das Verfahren mit Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder einer Negativbescheinigung.
Die Dauer hängt von Ihrem individuellen Fall ab.
Für Ihren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit:
- Personalausweis
- Personenstandsurkunden des Antragstellers
- Personenstandsurkunden der Vorfahren des Antragstellers
Falls vorhanden:
- Bundesvertriebenenausweis
- Bescheinigung gem. § 15 BVFG
- Einbürgerungsurkunde
- Bereits früher ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweise
- weitere Unterlagen, die geeignet sind den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachzuweisen
Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit:
- Nachweis zum Erwerb und Besitz ausländischer Staatsangehörigkeiten
- Nachweise zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- Nachweise zur Ableistung von Wehrdienst im Ausland
- weitere Unterlagen, die geeignet sind den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachzuweisen
Festellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsbürgerschaft - Online-Verfahren
Die Kosten liegen bei 51,00 Euro.
§ 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV)
Sie haben die Möglichkeit zur Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht bei Ablehnung.
Frau Babohn
Sachbearbeiterin Staatsangehörigkeit
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz