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Ermessenseinbürgerung

Die sogenannte Ermessenseinbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer*innen, die eigentlich keinen oder noch keinen Anspruch auf eine Einbürgerung haben. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen. Die Entscheidung über den Antrag liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

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