Der Landkreis kann Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die verbindlich für alle gelten und Rechte und Pflichten begründen.
Zu den Aufgaben des Landrates gehört es, die Beratungsgegenstände der Sitzungen des Kreistags vorzubereiten und den Kreistag zu den Sitzungen einzuberufen.
Über die Verhandlungen des Kreistags werden Niederschriften angefertigt.
Das Rechnungsprüfungsamt am Landratsamt kontrolliert, ob die Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wirtschaftlich und sparsam vorgeht oder ob sie an einer Stelle unnötig viel Geld ausgibt.
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle ist als überörtliches Prüfungsorgan zuständig für die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften sowie Schul- und Zweckverbände im Landkreis.
Das Kreisrechnungsprüfungsamt prüft im Auftrag des Landrats die örtlichen Kassen.
Am Landratsamt gibt es einen Ansprechpartner für Korruptionsdelikte.
Das Landratsamt ist Rechtsaufsichtsbehörde für die 27 kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden sowie für die Verwaltungsgemeinschaften und kommunalen Zweckverbände.
Das Landratsamt ist als Rechtsaufsichtsbehörde auch mit Beschwerden befasst, die sich gegen die Bürgermeister*innen der kreisangehörigen Gemeinden richten.