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Informationen, wie die Sachgebiete und Stabstellen des Landratsamts Ihre Daten verarbeiten, können Sie den Informationsblättern zum Datenschutz entnehmen, die Sie auch in Papierform im zuständigen Sachgebiet erhalten können. Die allgemeine Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Inhalt

    Kreisrecht: Erlass von Satzungen und Verordnungen

    Der Landkreis kann Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die verbindlich für alle gelten und Rechte und Pflichten begründen.

    Kreistagssitzung: Vorbereitung

    Zu den Aufgaben des Landrates gehört es, die Beratungsgegenstände der Sitzungen des Kreistags vorzubereiten und den Kreistag zu den Sitzungen einzuberufen.

    Kreistagssitzung: Erstellung einer Niederschrift

    Über die Verhandlungen des Kreistags werden Niederschriften angefertigt.

    Prüfungswesen: Örtliche Rechnungsprüfung

    Das Rechnungsprüfungsamt am Landratsamt kontrolliert, ob die Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wirtschaftlich und sparsam vorgeht oder ob sie an einer Stelle unnötig viel Geld ausgibt.

    Prüfungswesen: Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Gemeinden

    Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle ist als überörtliches Prüfungsorgan zuständig für die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften sowie Schul- und Zweckverbände im Landkreis.

    Örtliche Kassenprüfung, Kreiskasse

    Das Kreisrechnungsprüfungsamt prüft im Auftrag des Landrats die örtlichen Kassen.

    Korruption und Korruptionsbeauftragte

    Am Landratsamt gibt es einen Ansprechpartner für Korruptionsdelikte.

    Kommunal- und Rechtsaufsicht

    Das Landratsamt ist Rechtsaufsichtsbehörde für die 27 kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden sowie für die Verwaltungsgemeinschaften und kommunalen Zweckverbände.

    Kommunalabgabenrecht

    Die Gemeinden haben laut der Bayerischen Verfassung das Recht, ihren eigenen Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken, indem sie Beiträge oder Gebühren von Privatpersonen und Unternehmen einfordern.

    Bürgermeister; Aufsicht

    Das Landratsamt ist als Rechtsaufsichtsbehörde auch mit Beschwerden befasst, die sich gegen die Bürgermeister*innen der kreisangehörigen Gemeinden richten.

    Kreiskasse: Kassengeschäfte

    Die Kreiskasse wickelt den Zahlungsverkehr für den Landkreis ab.

    Kreiskasse: Mahnung und Vollstreckung

    In der Kreiskasse wird das Mahnwesen samt Beitreibung und Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen abgewickelt.