Ein Naturdenkmal ist eine Schutzgebietskategorie aus dem Bundesnaturschutzgesetz, mit dem Einzelschöpfungen der Natur unter bestimmten Voraussetzungen unter Schutz gestellt werden können, um sie dauerhaft zu bewahren. Der Schutz geht dabei deutlich über eine bloße Kennzeichnung hinaus, sondern umfasst konkrete Gebote und Verbote.
Eine Einzelschöpfung der Natur kann als Naturdenkmal ausgewiesen werden, wenn ein Schutz aus wissenschaftlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen oder auf Grund der besonderen Schönheit, Seltenheit oder Eigenart des Objekts erforderlich ist.
Hierbei muss sich das Objekt deutlich von vergleichbaren Objekten abheben. Ein Baum beispielsweise ist nicht automatisch naturdenkmalwürdig, nur weil er alt oder dick ist, er muss deutlich älter oder dicker sein als die meisten anderen Bäume.
§ 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Die jeweilige Naturdenkmalverordnung.
Frau Haas
Sachbereichsleiterin
Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Herr Kutzner
Fachkraft für Naturschutz
Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz