Als Ausländer*in können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ihnen die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutz zuerkennt.
Als Ausländer*in können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn Sie als unanfechtbar anerkannte*r Asylberechtigte*r zählen und keine besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vorliegt.