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Aufenthaltstitel aufgrund der zuerkannten Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes

Als Ausländer*in können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ihnen die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutz zuerkennt.

Aufenthaltstitel aufgrund der Asylberechtigung

Als Ausländer*in können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn Sie als unanfechtbar anerkannte*r Asylberechtigte*r zählen und keine besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vorliegt.