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Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürgerinnen und -bürger

Wenn Sie sich als Unionsbürger*in seit fünf Jahren ständig und rechtmäßig entsprechend der Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts im Bundesgebiet aufgehalten haben, erwerben Sie ein sogenanntes Daueraufenthaltsrecht.

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