Die Aufenthaltserlaubnis wird erteilt:
- aus humanitären Gründen
- zum Zwecke des Studiums oder der Ausbildung
- zur Ausübung einer Beschäftigung, einer selbständigen Tätigkeit oder zur Forschung
- zum Familiennachzug für Ehe- oder Lebenspartner*innen und minderjährige Kinder
- für Ehepartner*innen/Lebenspartner*innen und minderjährige Kinder von Deutschen
Für die einzelnen Aufenthaltszwecke sind verschiedene Erteilungsvoraussetzungen im Aufenthaltsgesetz geregelt. Ebenfalls geregelt ist, ob grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht, oder ob die Ausländerbehörde eine Ermessensentscheidung zu treffen hat.
Die Aufenthaltserlaubnis gilt grundsätzlich für das gesamte Bundesgebiet, kann aber mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden, die zum Beispiel eine räumliche Beschränkung beinhalten können. Auch nachträgliche Nebenbestimmungen sind möglich.
Die Aufenthaltserlaubnis bildet zudem die Grundlage für ein ständiges Aufenthaltsrecht, sofern dieses nicht von vornherein ausgeschlossen ist.
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist, ebenso wie die Verlängerung, rechtzeitig bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Bevor Sie als Ausländer*in nach Deutschland reisen können, benötigen Sie in der Regel ein entsprechendes Visum. Dieses kann bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland beantragt werden.
Bei bestimmten Herkunftsstaaten kann eine Ausnahme der Visumspflicht bestehen. Von der Visumpflicht befreite Ausländer*innen müssen jedoch den für einen weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel unverzüglich nach der Einreise beziehungsweise spätestens innerhalb von 90 Tagen beantragen.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.
Allgemein müssen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- gesicherter Lebensunterhalt
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- kein Vorliegen eines Ausweisungsgrundes
- erfüllte Passpflicht
- es besteht kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- der Aufenthalt beeinträchtigt oder gefährdet nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung.
Für die Ersterteilung eines Aufenthaltstitels muss der Antrag vor Ablauf des entsprechenden Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Sollte eine Einreise ohne Visum möglich sein, muss der Antrag innerhalb von 90 Tagen nach Einreise erfolgen.
Für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels muss der Antrag zwingend vor Ablauf des Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde erfolgen.
Je nach Aufenthaltszweck sind unterschiedliche Unterlagen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Gültiger Reisepass
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung
- Letzten 3 Lohn/-Gehaltsabrechnungen
- Arbeitgeberbescheinigung
- Krankenversicherungsschutz
- Sprachzertifikate
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Hier finden Sie unsere Online-Anträge.
Die Kosten eines elektronischen Aufenthaltstitels varriieren je nach Einzelfall und Zweck des Aufenthaltstitels. Die Kosten liegen zwischen 22,80 EUR bis zu 147,00 EUR.
§§ 4, 5, 7, 8, 12, 12a, 16 ff. Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Rechtsgrundlagen, bayernweit:§ 41 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiterin Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiterin Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiterin Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis Az, B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr