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Personalzustimmungen für Kindertageseinrichtungen (nach §16 AVBayKiBiG)

Wenn Sie eine pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft ohne anerkannten Abschluss einstellen möchten, müssen Sie eine Personalzustimmung beantragen.

Sie können als Träger auch pädagogische Fach- oder Ergänzungskräfte einstellen, die keinen in Deutschland anerkannten Abschluss nach § 16 AVBayKiBiG haben. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Personalzustimmung einreichen. Dazu müssen Sie deren Qualifikation nachweisen.

Dir Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen prüft dann, ob eine berufliche Eignung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben vorliegt. Der Nachweis über die Eignung führen Sie in der Regel über Zeugnisse des beruflichen Abschlusses und im Einzelfall über praktische Erfahrung im Bereich der Kindertagesbetreuung. Welche Abschlüsse sich eignen, sind in der Datenbank des Bayerischen Landesjugendamtes gespeichert.

Im Einzelfall kann die Fachaufsicht von den Anforderungen des Bayerischen Landesjugendamtes abweichen, wenn die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele gleichwertig sichergestellt werden kann.

Bestätigt die Fachaufsicht mit der Feststellung zur Eignung die Qualifikation als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft, kann die Einstellung erfolgen.

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