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Reha und Kuren für Beamte Bayerns

Für die Beantragung von Leistungen zur ambulanten oder stationären Rehabilitation müssen Sie sich einer (fach-)ärztlichen Untersuchung unterziehen. Eine amtsärztliche Begutachtung ist aufgrund einer Änderung der Bayerischen Beihilfevorschriften seit 01.10.2024 nicht mehr notwendig. 

Weitere Informieren finden Sie unter “Dokumente” oder auf der Website des Bayerischen Landesamt für Finanzen.

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