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Sozialwohnungen und Wohnberechtigungsschein

Sozialwohnungen sind Wohnungen, in die nur Mieter*innen mit einer Berechtigung, dem Wohnberechtigungsschein, einziehen dürfen. Diese Berechtigung ergibt sich hauptsächlich aus den Einkommensverhältnissen der Wohnungssuchenden. 

Das Landratsamt Nürnberger Land stellt diesen Berechtigungsschein aus, wenn eine Person die Voraussetzungen dafür erfüllt. 

Das Suchen der Wohnung und den Kontakt zu den Vermieter*innen müssen Sie allerdings selbst übernehmen. Das Amt wird Ihnen keine Wohnung stellen. Anbieter von Sozialwohnungen können Sie aus der Vermieterliste entnehmen und sich dort entsprechend erkundigen oder anmelden.

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