Der Kern unserer Demokratie:
Wahlen
Das Landratsamt organisiert die vier Wahlen mit, die regelmäßig in Deutschland stattfinden: die Wahl des Europäischen Parlaments, die Wahl des Deutschen Bundestags, die Wahl des Bayerischen Landtags und die Kommunalwahlen.
Die nächsten Wahltermine sind:
- Frühjahr 2024: Wahl des Europäischen Parlaments
- Herbst 2025: Bundestagswahlen
- Frühjahr 2026: Kommunalwahlen im Nürnberger Land
Die Wahl des EU-Parlaments
Das Parlament der Europäischen Union wählen die Bürger*innen direkt, indem sie eine Stimme für die Liste einer Partei abgeben. Das EU-Parlament beschließt gemeinsam dem Ministerrat, der aus Vertreter*innen der Regierungen der 27 Mitgliedsstaaten besteht, die EU-Rechtsvorschriften. Das Nürnberger gehört zum Wahlkreis Mittelfranken, der durch eine Abgeordnete vertreten wird.
Die Bundestagswahl
Bei der Bundestagswahl geben die Wahlberechtigen eine Erst- und eine Zweitstimme ab. Mit der Erststimme wählen sie direkt bestimmte Personen, mit der Zweitstimme eine Partei. Der deutsche Bundestag erlässt in Zusammenarbeit mit Bundesregierung und Bundesrat Gesetze, wählt Kanzler oder Kanzlerin, beschließt den Haushalt, kontrolliert die Regierung und stimmt über Einsätze der Bundeswehr ab. Der Landkreis Nürnberger Land, der zusammen mit dem Landkreis Roth den Wahlkreis Roth bildet, ist über drei Abgeordnete vertreten.
Die Wahl des Bayerischen Landtags
Den Bayerischen Landtag wählen die Wahlberechtigten ebenfalls, indem sie zwei Stimmen abgeben: die Erststimme für die Direktkandidat*innen, die Zweitstimme für eine*n Kandidierenden auf der Liste einer Partei. Das Nürnberger Land gehört für diese Wahl zum Wahlkreis Mittelfranken, der territorial dem Bezirk Mittelfranken entspricht. Für den Wahlkreis Mittelfranken sitzen 29 Personen im Landtag in München, darunter der Direktkandidat aus dem Nürnberger Land.
Die Kommunalwahlen
Alle sechs Jahre werden in Bayern erste Bürgermeister*innen, Oberbürgermeister*innen und die Landkreisleitung gewählt. Wahlberechtigte haben dabei jeweils eine Stimme, die direkt vergeben wird. Die weiteren Bürgermeister*innen einer Kommune werden nicht bei der Kommunalwahl bestimmt, sondern vom neuen Gemeinde- beziehungsweise Stadtrat aus seiner Mitte gewählt.