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Der Kern unserer Demokratie:
Wahlen

Das Landratsamt organisiert die vier Wahlen mit, die regelmäßig in Deutschland stattfinden: die Wahl des Europäischen Parlaments, die Wahl des Deutschen Bundestags, die Wahl des Bayerischen Landtags und die Kommunalwahlen.

Die nächsten Wahltermine sind: 

  • 8. März 2026 und ggf. Stichwahl am 22. März 2026: Kommunalwahlen im Nürnberger Land

Die Kommunalwahlen

Alle sechs Jahre wird in Bayern in den Städten, Gemeinden und Landkreisen gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden also über Gemeinderäte, Stadträte, Kreistag sowie Bürgermeister und Landrat. Gewählt werden folglich sowohl die kommunalen Parlamente als auch die Verwaltungschefs.

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Die Wahl des Bayerischen Landtags

Den Bayerischen Landtag wählen die Wahlberechtigten ebenfalls, indem sie zwei Stimmen abgeben: die Erststimme für die Direktkandidatinnen und -kandidaten, die Zweitstimme für Kandidierende auf der Liste einer Partei. Das Nürnberger Land gehört für diese Wahl zum Wahlkreis Mittelfranken, der territorial dem Bezirk Mittelfranken entspricht. Für den Wahlkreis Mittelfranken sitzen 29 Personen im Landtag in München, darunter der Direktkandidat aus dem Nürnberger Land. 

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Die Bundestagswahl

Bei der Bundestagswahl geben die Wahlberechtigen eine Erst- und eine Zweitstimme ab. Mit der Erststimme wählen sie direkt bestimmte Personen, mit der Zweitstimme eine Partei. Der deutsche Bundestag erlässt in Zusammenarbeit mit Bundesregierung und Bundesrat Gesetze, wählt Kanzler oder Kanzlerin, beschließt den Haushalt, kontrolliert die Regierung und stimmt über Einsätze der Bundeswehr ab. Der Landkreis Nürnberger Land, der zusammen mit dem Landkreis Roth den Wahlkreis Roth bildet, ist über drei Abgeordnete vertreten.  

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Die Wahl des EU-Parlaments

Das Parlament der Europäischen Union wählen die Bürgerinnen und Bürger direkt, indem sie eine Stimme für die Liste einer Partei abgeben. Das EU-Parlament beschließt gemeinsam dem Ministerrat, der aus Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der 27 Mitgliedsstaaten besteht, die EU-Rechtsvorschriften. Das Nürnberger Land gehört zum Wahlkreis Mittelfranken, der durch eine Abgeordnete vertreten wird.

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