Das Versicherungskennzeichen dient Ihnen als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese brauchen Sie für verschiedene zulassungsfreie Kraftfahrzeuge. Für solche Fahrzeuge fällt auch keine Kfz-Steuer an.
Die Gültigkeit für das Versicherungskennzeichen beträgt grundsätzlich ein Jahr. Dabei beginnt das Versicherungsjahr immer am 01. März eines Jahres und geht bis Ende Februar des nächsten Jahres. Um diese Schilder leichter bei Kontrollen der Polizei unterschieden zu können, wechseln die Schriftfarben schwarz, blau und grün alle drei Jahre.
Auch für Elektrokleinstfahrzeuge ist seit dem 15. Juni 2019 eine Versicherungsplakette zum Nachweis einer gültigen Versicherung verpflichtend.
Ihr Fahrzeug muss den Bau- und Betriebsvorschriften entsprechen. Eine Betriebserlaubnis muss erteilt sein und Sie brauchen eine entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Ihr Versicherungsunternehmen benötigt folgende Daten:
- Daten der fahrzeughaltenden Person
- Angaben zu Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus und Marke des Fahrzeugs sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
Die Beitragskosten variieren je nach Kfz-Versicherer.
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr