Als Sperrmüll gelten sperrige Gegenstände, die dem entsprechen, was man bei einem Umzug üblicherweise transportieren würde, beispielsweise Sofas, Matratzen, Möbel oder Elektrogeräte. Zerlegen Sie größere Gegenstände bitte in handliche Teile. Baustellenabfälle, Schutt, Fenster, Türen oder auch Gartenabfälle gelten nicht als Sperrmüll. Pro Abholung werden maximal sechs Kubikmeter Sperrmüll mitgenommen.
Beantragen Sie die Abholung online oder schicken Sie den Sperrmüllscheck, den Sie entweder bei uns im Landratsamt oder bei Ihrer Gemeinde bekommen, per Post oder per Fax. Der Abholtermin wird Ihnen dann über eine Postkarte mitgeteilt. Sie können bestimmte Zeiten bei der Abholung ausschließen, beispielsweise Zeiten, zu denen Sie nicht zuhause sind.
Stellen Sie den Sperrmüll frühestens am Abend vor dem Abholtag so nah wie möglich an eine öffentliche Straße, ebenerdig und gut einsehbar, am besten dort, wo üblicherweise die Mülltonnen zur Leerung stehen. Achten Sie darauf, dass der LKW näher als zehn Meter an den Müll heranfahren kann, denn weiter wird das Personal ihn nicht tragen. Der Sperrmüll wird nicht aus Garagen, Carports, Kellern, Hinterhöfen oder Scheunen geholt und auch nicht von einem Anhänger abgeladen.
Bitte sortieren Sie den Sperrmüll vor und trennen Sie brennbaren Sperrmüll, Metall und Elektrogeräte. Alle drei Haufen werden am selben Tag abgeholt, aber von verschiedenen Fahrzeugen.
Wenn Sie noch gut erhaltene Gegenstände haben, können Sie sich auch gerne an die Carisma-Gebrauchtwarenmärkte wenden. Weitere Informationen finden Sie unter: carisma gebrauchtwaren - Möbel und mehr (carisma-gebrauchtwaren.de)
Damit Ihr Sperrmüll abgeholt wird, muss Ihr Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein.
Der Antrag auf Sperrmüllabholung muss entweder online oder schriftlich gestellt werden. Nachdem der Antrag bei uns eingegangen ist (per Post oder online), bekommen Sie nach durchschnittlich 4-5 Wochen eine Postkarte mit dem Abholtermin. Den Sperrmüll stellen Sie bitte am Abend vorher zur Abholung bereit.
Grundsätzlich kommen drei Fahrzeuge, für Elektrogeräte, für Metall und für brennbaren Sperrmüll. Die Fahrzeuge fahren oft zeitlich versetzt.
Komplette Wohnungs- und Haushaltsauflösungen können über den Sperrmüllscheck nicht abgewickelt werden. Ebenso sind Gegenstände wie Badewannen, Fenster, Türen, Garagentore, Gartenzäune, Gartenhäuser, Kleintierställe, Palisadenhölzer, landwirtschaftliche Geräte, Silofolien und ähnliches von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen - einiges davon können Sie stattdessen bei den Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben. Auch Abfälle, die in die Restmülltonne oder Restmüllsäcke gehören (z.B. Plastiktüten oder Schachteln mit „Kleinteilen“, blaue Säcke mit Tapetenresten), werden nicht mitgenommen.
Diese Gegenstände werden nicht mitgenommen:
zum Beispiel | Entsorgungshinweis |
Auslegware und Fußbodenbelag, zerstückelt | Wertstoffhof A, Restmüll |
Auto -u. Motorradteile | Autoverwerter |
Autoreifen mit und ohne Felgen | Wertstoffhof A oder B |
Badewannen, Waschbecken, WC-Schüsseln | Bauschuttrecyclinganlage Wertstoffhof A |
Fenster, Türen, Garagentore, Holzdecken, Wandverkleidungen | Wertstoffhof A |
Gartenhaus, Gartenzäune, Gewächshaus, Kleintierstall, Palisadenhölzer | Wertstoffhof A |
Heizkörper | Wertstoffhof A oder B |
Rigips- und Heraklithplatten, Dachpappe u. Dämmmaterial | Wertstoffhof A |
Öltanks aus Kunststoff | Wertstoffhof A, (gereinigt = ölfrei, zerkleinert auf 80 cm x 80 cm) |
Öltanks aus Metall | Wertstoffhof A oder B, (aufgeschnitten und gereinigt = ölfrei) |
Markisen und Einbaujalousien | Wertstoffhof A |
Nachtspeicherheizgeräte (NSH) | Bitte rufen Sie uns an: 09123 950 6383 |
Sonnenschirmfuß aus Beton, Granit- und Marmorplatten | Wertstoffhof A |
Tapeten (auch neue T.) | Wertstoffhof A, Restmüll |
Säcke u. Kartons mit „Kleinkram“ | Wertstoffhof A, Restmüll |
Geschirr, Porzellan, Keramik | Wertstoffhof A, Restmüll |
Blumentöpfe etc. aus Keramik, Terrakotta o.ä. | Wertstoffhof A |
Photovoltaik-Module | Wertstoffhof A |
Hier können Sie die Sperrmüllabholung zweimal im Jahr beantragen.
Die Kosten der Sperrmüllabholung sind in den Abfallgebühren enthalten.
Abfallwirtschaftssatzung (AWS) und Gebührensatzung (GebS) für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Nürnberger Land
Herr Gast
Abfallwirtschaft
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz