
Die Integrationslotsen:
Ansprechpartner*innen für ehrenamtliches Engagement im Bereich Integration, Migration und Asyl
Die Integrationslotsen im WinWin Freiwilligenzentrum sind für den Landkreis Nürnberger Land Anlaufstelle für Fragen zum ehrenamtlichen Engagement im Bereich Integration, Migration und Asyl. Das übergreifende Ziel ist die Förderung des Gelingens von Integration in unserer Gesellschaft durch bürgerschaftliches Engagement.
Die Ingetrationslotsen werden gefördert durch:

Gesellschaft gestalten - Vielfalt hochhalten
Deutschland ist ein Einwanderungsland - und das nicht erst seit 2015. Etwa ein Viertel der Bevölkerung hat einen sogenannten Migrationshintergrund. Menschen mit unterschiedlichster Herkunft und aus vielfältigen Milieus prägen unsere Gesellschaft. Gelungene Integration bedeutet, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen. Das heißt, dass sowohl Anstrengungen gemacht werden müssen, andere aktiv mit einzubeziehen, als auch Anstrengungen der anderen Seite, sich in eine Gemeinschaft zu integrieren - ein wechselseitiger Prozess. Ziel ist es immer, ein respektvolles und friedliches Zusammenleben aller zu ermöglichen.
Freiwilliges Engagement leistet einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die Demokratie vor Ort. Viele Bürger*innen des Nürnberger Landes teilen diese Überzeugung, engagieren sich tatkräftig und setzen sich aktiv für andere ein. Sie spenden einen Teil ihrer Zeit und stellen ihre Fähigkeiten dem Gemeinwohl zur Verfügung. Auch in der Flüchtlings- und Integrationshilfe übernehmen viele Bürger*innen Verantwortung, setzen durch ihr freiwilliges Engagement ein Zeichen für Toleranz und Offenheit und wirken dadurch an einem friedlichen Zusammenleben aller Bevölkerungsgruppen mit.
Was kann ich tun?
Die ehrenamtliche Arbeit im Bereich Integration ermöglicht einen Perspektivwechsel: Alltägliche Angelegenheiten können zur gefühlt unüberbrückbaren Hürde werden, wenn man fremd ist, die Sprache nicht vollends beherrscht oder das System nicht kennt. Mitmenschen an die Hand zu nehmen, ihnen so das Ankommen zu erleichtern und sie in die Gesellschaft einzubeziehen, schafft erst die Möglichkeit der sozialen Teilhabe. Die Bandbreite an Unterstüztungsmöglichkeit ist demgemäß groß. Sie können sich beispielsweise in der Engagement-Börse des Freiwilligenzentrums informieren, wo es momentan Bedarfe gibt, oder gerne zum Zwecke einer persönlichen Engagement-Beratung das WinWin Freiwilligenzentrum kontaktieren.
Zusammen statt allein!
Im Nürnberger Land gibt es bereits viele tolle Angebote von hauptamtlichen Stellen, die durch die tatkräftige Unterstützung von Ehrenamtlichen viel bewirken. So können Menschen zahlreicher Nationen sich begegnen und viel voneinander lernen. Bevor Sie aktiv werden, können Sie gerne immer "Reinschnuppern" - ganz unverbindlich. Außerdem können Sie mit der jeweiligen Ansprechperson klären, was Sie gerne machen möchten, wie Ihre Vorstellungen mit dem jeweiligen Angebot zusammenpassen und welchen zeitlichen Rahmen Sie sich vorstellen können. Sie brauchen keine Angst haben, gleich eine Verpflichtung für die nächsten 20 Jahre einzugehen - es steht Ihnen jederzeit frei zu gehen, wenn Sie nicht mehr möchten. Die zahlreichen engagierten Bürger*innen im Nürnberger Land beweisen aber: Ein Ehrenamt kann Spaß machen und bereichernd sein. Probieren Sie es doch einfach auch einmal aus!
Sie könnten sich beispielsweise vorstellen, Kinder im Café Kunterbunt des evangelischen Familienhauses zu betreuen? Oder möchten Sie die Hausaufgabenhilfe im Mehrgenerationenhaus Röthenbach unterstützen? Oder haben Sie eher Lust sich auf dem Bolzplatz auszupowern? Kommen Sie auf uns zu, wir finden einen passenden Einsatzort für Sie.
Ehrenamtliche Dolmetscher und Dolmetscherinnen gesucht!
Das WinWin Freiwilligenzentrum unterhält eine Datenbank, in der ehrenamtliche Dolmetscher*innen gespeichert sind. Das hat sich in der Vergangenheit als ungemein hilfreich erwiesen: Ob für ein Elterngespräch im Kindergarten oder in der Schule, einen Arztbesuch oder einen Behördengang – ehrenamtliche Dolmetscher*innen können dadurch, dass Sie Ihre Sprachkenntnisse zur Verfügung stellen, anderen immens helfen. Meist dauert der Einsatz als Dolmetscher oder Dolmetscher nicht länger als eine Stunde. Fahrtkosten, die anfallen, können vom WinWin Freiwilligenzentrum erstattet werden.
Dieses tolle Angebot soll weitergeführt werden, muss dafür aber unbedingt "aufgefrischt" werden. Aus diesem Grund der Aufruf: Kennen Sie jemanden, der eine Fremdsprache spricht und übersetzen könnte? Egal ob zum Beispiel Arabisch, Türkisch oder Rumänisch, alle Multilinguisten sind herzlich willkommen, sich beim WinWin Freiwilligenzentrum zu melden. Selbst wenn die deutschen Sprachkenntnisse nicht perfekt sind, können Sie anderen damit helfen.
Bitte Rückmeldungen an: integrationslotse@nuernberger-land.de oder 09123 950 6702. Wir laden alle Interessierten zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein.
Engagement für Geflüchtete
Wir freuen uns, dass Sie sich für Geflüchtete engagieren möchten. In Zusammenarbeit mit vielen hauptamtlichen Fachstellen haben wir wichtige Hinweise und Tipps zusammengefasst:
Zu Ihrer persönlichen Unterstützung stehen Ihnen unsere Integrationslotsen jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Helferkreise Asyl im Nürnberger Land
Wenn Sie sich in der Flüchtlingshilfe einbringen möchten, wenden Sie sich am besten direkt an einen der Helferkreise Asyl in Ihrer Nähe. Wir haben die Orte, in denen sich Helferkreise gebildet haben, für Sie zusammengestellt. Dort sind die Bedarfe an Helfer und Helferinnen am besten bekannt. Wenn Sie unten keine Kontaktdaten vorfinden, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.
Hilfe wird immer benötigt. Ob Kinderspielstunde, Hausaufgabenbetreuung, Unterstützung beim Deutschlernen, handwerkliche Hilfe oder sportliche Aktivitäten - wie Sie gerne helfen möchten, steht Ihnen frei. Sicher ist: Sie können mit ihrem Engagement viel bewegen!
Helferkreise im Landkreis Nürnberger Land in der Kartenansicht
Die interaktive Kartenanwendung gibt einen Überblick über die Helferkreise für Asylbewerber und Asylbewerberinnen in den einzelnen Gemeinden und Städten des Landkreises Nürnberger Land. Innerhalb der Anwendung finden Sie zu jedem bestehenden Helferkreis weiterführende Informationen. Hierzu müssen Sie unter der Rubrik "Soziales" (rot hinterlegt) auf "soziale Einrichtungen" gehen.
Arbeit
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Website mit allen relevanten Informationen erstellt.
Arbeitsvermittlung
Für das Nürnberger Land gib es Jobbegleiter*innen für Flüchtlinge. Diese haben das Ziel, geflüchteten Menschen zu helfen, sich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Jobbegleiter*innen beantworten Fragen rund um das Thema Arbeit, vermitteln an geeignete Arbeitgeber*innen. Sie betreuen zudem Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bei Fragen oder Problemen. Für das Nürnberger Land ist Sabiha Leineweber Ansprechpartnerin. Hier finden Sie weitere Informationen
Asylverfahren
Asylbewerber und -bewerberinnen werden nach eigenen Angaben in ihrem Heimatland verfolgt oder bedroht und suchen daher Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16 a Absatz 1 Grundgesetz oder internationalen Schutz. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft im Rahmen des Asylverfahrens, ob humanitäre Aufenthaltsgründe oder Abschiebungsverbote vorliegen. Das BAMF entscheidet auch darüber, ob das Asylverfahren in Deutschland oder in einem anderen Staat der EU geführt werden muss. Alle Informationen zu Asyl und Verfahren erhalten Sie hier
Ausländeramt
Nach der Ankunft in der zugewiesenen Unterkunft müssen sich um Asyl Bewerbende im Einwohnermeldeamt der Wohnortgemeinde auf die neue Adresse anmelden. Die Ausländerbehörde ist für die Feststellung des ausländerrechtlichen Status zuständig. Dort wird eine Aufenthaltsgestattung (während des Asylverfahrens), eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Dazu notwendig ist die Vorlage der Aufenthaltsgestattung im Original und gegebenenfalls ein Ausweis. Achtung: Die Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Die entsprechenden Ansprechpartner*innen und weitere Informationen finden Sie hier
Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB)
Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) im Nürnberger Land sind das Diakonische Werk Altdorf-Hersbruck-Neumarkt und der Caritasverband Nürnberger Land.
Gesundheit
Informationen des Gesundheitsamtes Nürnberger Land für Asylhelfer*innen sowie Anamnesebögen in vielen Sprachen, Hinweise zu Impfungen etc. finden Sie hier: Infos für Asylhelfer
Außerdem ist das Gesundheitsamt zuständig für viele andere gesundheitliche Belange. Eine wichtige Aufgabe ist unter anderem die Tuberkulosefrüherkennung. Diese dient dem Schutz aller und ist kostenlos. Die Untersuchung ist Pflicht für alle, die in einer dezentralen oder Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind. Bitte wenden Sie sich direkt an das Gesundheitsamt
Jobcenter
Das Jobcenter hat in untenstehenden Downloads die wichtigsten Informationen zu den Themen Beantragung von Leistungsgewährung zusammengestellt:
- Jobcenter Memo-was-tun-nach-Anerkennung.pdf
- Kurz-Meldebogen-für-Arbeitsvermittlung-Jobcenter.pdf
- Linksammlung Arbeitsagentur-Unterlagen-Jobcenter.pdf
- Vollmachtserteilung-für-Jobcenter.pdf
- Infoblatt JobcenterNBL BetreuerGefluechtete.pdf
Kindergeld
Zum Thema Kindergeld finden Sie Informationen auf der Internetseite der Familienkasse.
Hier finden Sie ein Merkblatt zum Kindergeld in verschiedenen Sprachen.
Kindergeld für Asylberechtigte.pdf
Kindertageseinrichtungen: Zuschuss zum Elternbeitrag
Es gibt die Möglichkeit, einen Zuschuss zum Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen zu beantragen. Die Anträge sowie entsprechende Ansprechpartner*innen finden sich hier
Krankenversicherung
Asylbewerber und -bewerberinnen erhalten keine Krankenversicherungskarte sondern bei Bedarf einen Kranken,- oder Zahnbehandlungsschein. Dieser gilt für Notfall- und Schmerzbehandlungen. Die Behandlungsscheine gelten nur für den Landkreis Nürnberger Land.
Bei Erkrankungen ist der erste Schritt immer der Hausarztbesuch oder - am Wochenende - der ärztliche Notdienst.
Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfungen gehören zum Leistungsspektrum. Dei Betroffenen sind grundsätzlich von der Zuzahlungspflicht befreit. Rezeptfreie Medikamente, wie Kopfschmerztabletten, Pille und Hustensaft, müssen von den Personen selbst bezahlt werden.
Für die Notfalleinweisung in ein Krankenhaus wird kein Krankenbehandlungsschein benötigt. Das Krankenhaus sendet einen Antrag auf Übernahme der Krankenhauskosten an das Landratsamt. Stationäre Klinikaufenthalte, Operationen und Fachärzte sind – außer in Notfällen – grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Bei Schwangerschaft werden sämtliche Vorsorgeuntersuchungen, die Kosten für die Entbindung im Krankenhaus sowie maximal 10 Betreuungseinheiten durch Hebammen übernommen. Zudem werden ein Schwangerschaftsmehrbedarf, Schwangerschaftsbekleidung und eine Baby-Erstausstattung gewährt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass geflüchtete Menschen bis Ende des Monats, in dem der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugeht, einen Anspruch auf medizinische Versorgung durch das Landratsamt haben. Ab dem Folgemonat besteht für die geflüchteten Menschen eine gesetzliche Krankenversicherung über den Bezug von Arbeitslosengeld II. Daher ist unverzüglich beim Jobcenter vorzusprechen.
Psychische Erkrankungen
Die Bezirkskliniken Engelthal informierten uns über Anlaufstellen bei psychischen Erkrankungen, an die sich Hilfesuchende, Helferkreise und ehrenamtlich Engagierte wenden können. Erste Anlaufstelle im Landkreis: Ambulanz der Bezirksklinik Engelthal : Telefon 09158 9262202
Weitere Hilfe leistenden Stellen in Mittelfranken sind unter anderem hier zu finden:
- Krisendienst Mittelfranken
- Angehörigenverein Nürnberg
- Verein Psychiatrie-Erfahrener
- kiss Selbsthilfegruppen
Sozialleistungen
Asylbewerber und -bewerberinnen erhalten während der Dauer des Asylverfahrens Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Die Leistungen orientieren sich an den Regelbedarfsstufen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende und beinhalten Taschengeld, Bekleidungsgeld und Gesundheitspflege sowie Essensgeld. Die tatsächliche Höhe der Leistungen hängt von Alter und Familienstand der Person ab.
Für Kinder sind darüber hinaus auf Antrag Leistungen für Bildung und Teilhabe möglich, etwa bei den Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen, bei der Förderung von Ausflügen und bei der Teilnahme an Sport und Kulturangeboten.
Zuständig für die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Sozialamt. Hier finden Sie weitere Informationen
Schule
Kinder und Jugendliche unterliegen der allgemeinen Schulpflicht, auch der Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht beginnt in der Regel drei Monate nach Einreise, für Flüchtlingskinder jedoch erst ab Einzug in einer dezentralen Unterkunft. Die Kinder lernen die deutsche Sprache grundsätzlich in sogenannten Willkommensklassen. Alle schulpflichtigen Kinder müssen beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Nürnberger Land angemeldet werden. Hier erfolgt eine Zuweisung in die entsprechenden Willkommensklassen.
Bitte melden Sie sich hierzu telefonisch beim Schulamt. Dieses teilt Ihnen mit, in welche Schule/Klasse das jeweilige Kind eingeschult wird.
Mitzubringen sind für die Anmeldung in der Schule: Geburtsurkunde oder Pass, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt und eventuell Zeugnisse. Weitere Informationen finden Sie hier
Unterkünfte für Asylbewerber*innen im Nürnberger Land
Asylbewerber*innen werden entweder in Gemeinschaftsunterkünften (GU) oder in dezentralen Unterkünften untergebracht. Gemeinschaftsunterkünfte werden direkt von der Regierung Mittelfranken betrieben und verwaltet. Die Regierung betreibt GUs in Lauf, Neuhaus und Feucht. Alles andere sind dezentrale Unterkünfte, für die das Sozialamt des Landratsamtes Nürnberger Land zuständig ist.
Für GUs: Regierung von Mittelfranken, Flüchtlingsbetreuung, Promenade 27, 91522 Ansbach Tel 0981 531288, Fax: 0981 535288