Wenn sich bei einem Kraftfahrzeug die Halterdaten etwa durch Wechsel des Wohnorts, Betriebsitzes, Verkauf, Schenkung etc. ändern, besteht für Sie die Verpflichtung die Halter- und Fahrzeugdaten bei der Zulassungsbehörde aktualisieren zu lassen.
Sie können Ihre alten Kennzeichen bei einem Umzug oder Halterwechsel (bei einem zugelassenen Fahrzeug) in einen anderen Zulassungsbezirk bundesweit mitnehmen. Wird das Fahrzeug nach dem Umzug abgemeldet, kann das übernommene Kennzeichen nach einer Außerbetriebsetzung aber nicht erneut zugeteilt werden. Eine freiwillige Beantragung für ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirkes ist natürlich auch möglich.
Unter Wiederzulassung versteht man die erneute Zulassung eines Fahrzeugs auf bisherige Halter*innen. Das ist nötig, wenn Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum, zum Beispiel über die Wintermonate, abgemeldet war. Damit Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten wird, sollten Sie es bei der Außerbetriebsetzung reservieren lassen.
Ihr Hauptwohnort, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Nürnberger Land sein. Es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landratsamt Nürnberger Land vorliegen. Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von 10,00 Euro oder mehr vorliegen. Sollten solche Steuerrückstände vorliegen, sind diese beim Hauptzollamt zu bezahlen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierte Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einbehalten hat, wenden Sie sich an die Bank damit diese die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Zulassungsbehörde in Lauf a.d. Pegnitz vorlegen kann.
Die Verwahrung von finanzierten Fahrzeugbriefen kann nur in der Hauptstelle vorgenommen werden. Die Außenstellen verfügen über diese Möglichkeit nicht.
Bitte senden die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an:
Landratsamt Nürnberger Land
Sachgebiet 34.1
91205 Lauf a. d. Pegnitz
Die Fahrzeugzulassungsverordnung (StVZO) räumt in § 10 Abs. 4 die Möglichkeit ein, dass Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden dürfen, wenn diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind und das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde vorab zugeteilt wurde.
Das betrifft insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Bremsen- oder Abgassonderuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirkes und eines angrenzenden Bezirks.
Angrenzende Bezirke sind: Stadt Nürnberg, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Landkreis Bayreuth, Landkreis Forchheim, Landkreis Amberg-Sulzbach, Landkreis Neumarkt, Landkreis Roth.
Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis sind nicht gedeckt, dazu müssen Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das auch bisher im Landkreis Nürnberger Land zugelassen ist.
Erforderliche Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des kündftigen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuern
- bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug sowie Ausweis des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin (Kopie des Ausweises genügt)
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile, Originale der Ausweispapiere und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs, das zuletzt im Landkreis Nürnberger Land zugelassen war.
Erforderliche Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuern
- bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug sowie Ausweis des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin (Kopie des Ausweises genügt)
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile, Originale der Ausweispapiere und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das außerhalb des Landkreises zugelassen ist (ohne Mitnahme des Kennzeichens).
Erforderliche Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuern
- bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug sowie Ausweis des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin (Kopie des Ausweises genügt)
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile, Originale der Ausweispapiere und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
- die Kennzeichenschild
Zulassung eines gebrauchten zugelassenen Fahrzeugs, das außerhalb des Landkreises zugelassen ist
bei gleichzeitiger Mitnahme des bisherigen Kennzeichens.
Erforderliche Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuern
- bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug sowie Ausweis des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin (Kopie des Ausweises genügt)
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Fahrzeugbrief (wenn die Fahrzeugpapiere vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile, Originale der Ausweispapiere und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs, das zuletzt außerhalb des Landkreises zugelassen war.
Erforderliche Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuern
- bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug sowie Ausweis des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin (Kopie des Ausweises genügt)
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile, Originale der Ausweispapiere und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter beziehungsweise die bisherige Fahrzeughalterin.
Erforderliche Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuern
- bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug sowie Ausweis des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin (Kopie des Ausweises genügt)
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- das / die Kennzeichenschild(er)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile, Originale der Ausweispapiere und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Bitte verwenden Sie für die Vollmacht und das SEPA-Mandat ausschließlich das verlinkte Formular!
Online-Verfahren (iKfz) – Nutzung des Bürgerserviceportals
Sie haben die Möglichkeit im Rahmen des Bürgerseviceportals Anträge an die Kfz-Zulassungsstelle beim Landratsamt Nürnberger Land online zu erfassen und zur Bearbeitung weiterzuleiten.
Mit diesem Service können Sie von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und Abmeldungen beantragen. Nach Einführung der Stufe 3 zum 01.10.2019 sind derzeit folgende Vorgänge möglich:
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen wurden)
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Umschreibung
- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
- Änderung der Halterdaten (nur Adressänderung keine Namensänderung)
Folgende Vorrausetzungen müssen für die Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs im Internet erfüllt sein:
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ab 10/2018)mit verdeckten Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elekronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“
Folgende Vorraussetzungen müssen für die Wiederzulassung eines Fahrzeuges im Internet erfüllt sein:
- Ein nach dem 01.01.2015 zugelassendes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) – ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2"
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Vorraussetzungen zum online-Verfahren erhalten Sie auch auf der Hompage des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Hier kommen Sie zum Bürgerserviceportal.
Hier können Sie sich Ihr Wunschkennzeichen schon jetzt online reservieren.
Die Online-Terminreservierung ist ausschließlich für die Hauptstelle im Gebäude des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz möglich.
Die Gebühr für die Umschreibung beträgt 17,50 bis 51,60 Euro.
Die Gebühr für die Wiederzulassung beträgt 12,50 bis 23,50 Euro.
Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden außerdem noch 10,20 Euro erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.
Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden oder im Onlinehandel angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben und können in einem Schilderladen erfragt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr