Wenn Sie gewerblich Umgang mit Lebensmitteln haben, brauchen Sie vor erstmaligem Tätigkeitsbeginn eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt.
Gem. §2a BedGgstV müssen Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Ihr Tätigkeit in einem Heilberuf müssen Sie beim Gesundheitsamt anmelden.
Einen Organspendeausweis können Sie im Gesundheitsamt oder am Infopoint des Landratsamtes Nürnberger Land kostenfrei bekommen.
Wenn Sie Reisen in Länder des Schengener Abkommens oder in Länder, die diesem nicht angehören, unternehmen möchten und dabei Betäubungsmittel (BtM) mit sich führen, brauchen Sie entsprechende Bescheinigungen.
Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, die Todesbescheinigung an das Bayerische Landesamt für Statistik beziehungsweise das Tumorzentrum Erlangen-Nürnberg unter Einhaltung des Datenschutzes weiterzuleiten.