Die Verfahrenslotsin am Landratsamt bietet eine kostenlose inklusive Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahren mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung.
Des Weiteren hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz die Zusammenführung der Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung (ab 2028) in der Kinder- und Jugendhilfe geplant, auch bei dieser Umsetzung sollen Verfahrenslots*innen unterstützend tätig werden.
Aktuell ist die Stelle der Verfahrenslotsin eine geförderte Modellstelle. Koordination und Begleitung durch: ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt. Ab dem 01. Januar 2024 ist die Stelle in jedem Jugendamt verpflichtend zu besetzen.
Leistungsberechtigt sind junge Menschen zwischen 0 und 27 Jahren (oder deren Vertreter*innen) mit einer bereits bestehenden oder drohenden Beeinträchtigung.
Die Begleitung durch die Verfahrenslotsin erfolgt individuell, unabhängig und vertraulich. So kann ein Beratungstermin am Telefon, im Amt oder auch bei Ihnen zuhause ermöglicht werden. Die Beratung kann auf Wunsch auch anonym stattfinden. Das Angebot ist kostenfrei.
SGB VIII § 10b (tritt am 01. Januar 2024 in Kraft)
Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und durch das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt begleitet.
Frau Gerstacker
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Tauber
Amt für Familie und Jugend
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz