Die LAG Nürnberger Land ruft zur Einreichung
von Projekten für eine LEADER-Förderung (1.) oder eine Einzelmaßnahme im Rahmen des Projekts "Unterstützung Bürgerengagement" (2.) auf
- Interessierte Projektträger*innen, die ihr Vorhaben über LEADER fördern lassen möchten, füllen dafür das Formular “Projektbeschreibung” aus und lassen dieses innerhalb der Einreichungsfrist unterschrieben dem LAG-Management zukommen.
WICHTIG: Gefördert werden können nur Projekte, die
→ im LAG Gebiet (Landkreis Nürnberger Land) liegen,
→ zu mind. einem Entwicklungsziel der Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen,
→ mind. 7.000 Euro an Zuwendung umfassen,
→ die Region stärken und innovativ sind,
→ noch nicht begonnen wurden.
Weitere wichtige Unterlagen:
• LEADER-Förderrichtlinie 2023 - 2027
• Lokale Entwicklungsstrategie (LES)
• Checkliste Projektauswahlkriterien
- Projektträger*innen, die ein Kleinprojekt (max. Fördersumme 2.500 €) im Rahmen des Projekts "Unterstützung Bürgerengagement fördern lassen wollen, füllen dazu dieses Formblatt aus und lassen es innerhalb der Einreichungsfrist unterschrieben dem LAG-Management zukommen. Wenn die LAG die Maßnahme unterstützt, schließen die Projekttragenden eine Zielvereinbarung mit der LAG, danach kann mit der Umsetzung begonnen werden.
Über alle eingereichten Projekte wird in der kommenden Sitzung des LAG-Entscheidungsremiums abgestimmt (Termine).
Es empfiehlt sich, dass Sie bezüglich Ihres Projekts wegen förderrechtlicher Fragen bereits im Austausch mit dem LAG-Management waren.
Bei Projekten der LEADER-Förderung (1.) sollte das Vorhaben zunächst in einer Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums vorgestellt und in der darauffolgenden Sitzung abgestimmt werden. Antragsreif ist ein Projekt, wenn die Ziele und Projektbestandteile klar definiert sind, Projektträger*in sowie weitere Partner*innen und die Kosten/Finanzierung des Projekts feststehen.
Die LAG wird in regelmäßigen Abständen Projektaufrufverfahren starten.
Bei Fragen melden Sie sich gerne beim LAG-Management.
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