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LEADER 2023 - 2027:
Was ist neu?

In der Förderperiode 2023 - 2027 gibt es einige Änderungen, die für Sie als Vorhabenträger*in sicherlich interessant sind: 

  • Projektaufrufverfahren: Projektanträge müssen künftig innerhalb eines von der LAG festgesetzten Aufrufverfahrens eingereicht werden. Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden dann in der kommenden Sitzung des Entscheidungsgremiums abgestimmt. Um einen Antrag einzureichen, müssen Sie das Formular ‘Projektbeschreibung’ ausfüllen und an das LAG-Management schicken. 
     
  • Geld gibt's jetzt schon früher und einfacher: Wurde Ihr Projekt bewilligt, dann können Sie unter Vorlage folgender Nachweise bereits bis zu 50 % der bewilligten Summe ausgezahlt bekommen: 
    • bei Personalkosten die Anstellung des betreffenden Personals für mindestens 10 % der Projektlaufzeit (bzw. mindestens drei Monate, falls die 10 % darunter liegen sollten) nach Bewilligung bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn,
    • beim Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ die Abrechnung von Einzelmaßnahmen für mindestens 25 % der maximal anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben.
    • bei allen übrigen Projekten bzw. Projektbestandteilen die Beauftragung von mindestens 25 % der maximal anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben.
       
  • Digitales Verfahren: Der Förder- und der Zahlungsantrag werden künftig ausschließlich über eine digitale Plattform bei der Bewilligungsstelle eingereicht.
     
  • Gebrauchtes fördern: Gebrauchte Maschinen, Geräte und Einrichtungen sind in Höhe der entstandenen Nettoausgaben zuwendungsfähig, maximal jedoch in Höhe von 60 % der Ausgaben, die sich für eine entsprechende Neubeschaffung ergeben würden.