Die Untere Denkmalschutzbehörde
Die Untere Denkmalschutzbehörde hat die Aufgabe, Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.
Die Hauptaufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde sind
- über denkmalschutzrechtliche Erlaubnisanträge zu entscheiden
- bei Baugenehmigungsverfahren mitzuwirken, die Belange des Denkmalschutzes berühren
- die Einhaltung der denkmalpflegerischen Vorschriften zu überwachen und ggf. einzuschreiten
- Sie in Fragen des Denkmalschutzes zu beraten
- Zuschussanträge, Auszahlungsanträge, Verwendungsnachweise und Entschädigungsfondsanträge zu bearbeiten.
Im Einzelnen bietet die Untere Denkmalschutzbehörde fachliche Beratung zu folgenden Themenbereichen an:
- Vollzug des Denkmalschutzgesetzes in Zusammenarbeit mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, dem Landesdenkmalrat und den Kreisheimatpflegern
- Denkmäler, Baudenkmäler, Ensembleschutz, Bodendenkmäler
- Denkmalliste und Denkmalnähe
- Bauliche und städtebauliche Merkmale
- Befunduntersuchungen
- Erhaltungspflicht, Bauwerkssicherung und Veränderungsverbote
- Zweckbestimmte Nutzung
- Erlaubnispflicht, Erlaubnisverfahren bzw. Baugenehmigungsverfahren
- Fördermittel
Wichtiger Hinweis: Vor Bewilligung der Fördermittel beziehungsweise vor Erteilung einer schriftlichen Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn darf mit dem Bau nicht begonnen werden, sonst erlischt die Fördermöglichkeit.
Ihre Anliegen mit jeweiligem Link:
- Anordnung von Erhaltungsmaßnahmen im Denkmalschutz
- Baudenkmal - Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz
- Beratung von Denkmaleigentümer*innen
- Bodendenkmal - Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 7 Denkmalschutzgesetz
- Entschädigungsfonds für Denkmaleigentümer*innen
- Zuschüsse zur Förderung der Denkmalpflege
Weiterführende Informationen
Link zum Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege Startseite (bayern.de)
Link zur Kulturförderung des Bezirks Mittelfranken Kulturförderung : Bezirk Mittelfranken (bezirk-mittelfranken.de)
Link zur Deutschen Stiftung Denkmalschutz Deutsche Stiftung Denkmalschutz - Aktuelles
Link zum Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Denkmalschutz (bayern.de)
Link zur Bayerischen Landesstiftung Bayerische Landesstiftung (bayern.de)
Inhalt
Frau Besold
Untere Denkmalschutzbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Besold ist zuständig für folgende Städte und Gemeinden:
- Lauf a.d. Pegnitz
- Leinburg
- Neunkirchen a. Sand
- Ottensoos
- Reichenschwand
- Röthenbach a.d. Pegnitz
- Rückersdorf
- Schwaig b. Nürnberg
Herr Geiger
Verwaltung und Zuschüsse
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Geißel
Technik
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Geißel ist zuständig für folgende Städte und Gemeinden:
- Alfeld
- Altdorf b. Nürnberg
- Burgthann
- Engelthal
- Feucht
- Happurg
- Hartenstein
- Henfenfeld
- Hersbruck
- Kirchensittenbach
- Neuhaus a.d. Pegnitz
- Offenhausen
- Pommelsbrunn
- Schnaittach
- Schwarzenbruck
- Simmelsdorf
- Velden
- Vorra
- Winkelhaid