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Das Verkehrswesen

Sachgebiet 34 gliedert sich in die drei Bereiche Straßenverkehrsbehörde, Kfz-Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde. Weitere Informationen zu den verschiedenen Aufgabenbereichen finden Sie nachfolgend.

Inhalt

    Die Kfz-Zulassungsbehörde ist für die Ausstellung von Betriebserlaubnissen und anderer relevante Dokumente sowie für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständig.

    Die Straßenverkehrsbehörde führt die Straßenverkehrsordnung aus und überwacht sie.

    Die Fahrerlaubnisbehörde übernimmt als staatliche Aufgabe verschiedene Angelegenheiten rund um die Fahrerlaubnis. Sie wacht zudem darüber, dass die körperliche Unversehrtheit und auch die Gesundheit bzw. das Leben der Menschen nicht durch (ungeeignete) Kraftfahrzeugführer gefährdet wird.