Ziel der Europäischen Union ist es, dass Europa hinsichtlich bildungspolitischer Maßnahmen, wie im Bereich des Studiums weltweite Maßstäbe setzt. Als wesentliche Strategie zählt hier die Förderung der Bereitschaft von Drittstaatsangehörigen, sich zum Studium in die EU zu begeben.
Ein solches Studium muss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, pädagogische Hochschule, Kunsthochschule und Fachhochschule) oder vergleichbaren Einrichtung (Berufsakademie) erfolgen. Darüber hinaus muss das Studium den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen.
Studienvorbereitende Maßnahmen gehören bereits zum Studium. Studienbewerber*innen hingegen, also Personen die noch keine Zulassung zum Studium haben und auch keine studienvorbereitenden Maßnahmen besuchen, fallen nicht unter diesen Aufenthaltszweck.
Bevor Sie als Ausländer*in nach Deutschland reisen können, benötigen Sie ein entsprechendes Visum zum Studium oder zu Studienvorbereitenden Maßnahmen.
Dieses können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
Bei bestimmten Herkunftsstaaten kann eine Ausnahme der Visumspflicht bestehen.
Zudem müsse gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Sie brauchen:
- eine Zulassung an einer Hochschule zu einem Vollzeitstudium
- hinreichende Kenntnisse der Ausbildungssprache
- einen gesicherten Lebensunterhalt
- eine geklärte Identität
- und sie müssen die Passpflicht erfüllen
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Sie benötigen:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- einen gültigen Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Einreise mit erforderlichem Visum
- Meldebescheinigung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis zur Finanzierung (Sparbuch mit Sperrvermerk oder gültige Verpflichtungserklärung)
- Einreise mit erforderlichem Visum
- Krankenversicherungsnachweis
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Hier finden Sie unsere Online-Anträge.
Ersterteilung Aufenthaltstitels für Erwachsene: 100,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (bis 3 Monate): 96,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (mehr als 3 Monate): 93,00 Euro
Ersterteilung Aufenthalttitels für Minderjährige: 50,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Minderjähre (bis 3 Monate): 48,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Minderjähre (mehr als 3 Monate): 46,50 Euro
Stipendiat*innen: kostenfrei (bei Vorliegen der Voraussetzungen)
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freu Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis Az, B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr