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Feuerwehr: Aufgabe des Landkreises

Der Landkreis ist dafür zuständig, die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte oder Einrichtungen zu beschaffen, alternativ gewährt er hierfür Zuschüsse. Die Verpflichtung zur Beschaffung und zum Unterhalt dieser Feuerwehrausstattung besteht nur in den Grenzen der Leistungsfähigkeit des Landkreises.  Der Landkreis kann des Weiteren Aus- und Fortbildungen für Feuerwehrdienstleistende durchführen.

 

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