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Die Abteilung Bauen

Das Bauamt vereint den Gutachterausschuss und das Sachgebiet 23 „Bauen, Planungsrecht, Denkmalschutz“. Das Sachgebiet 23 umfasst wiederum die Untere staatliche Bauaufsichtsbehörde sowie die Untere Denkmalschutzbehörde.

Inhalt

    Die Untere staatliche Bauaufsichtsbehörde hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die im Einzelfall erlassenen Anordnungen bei der Errichtung, der Beseitigung, der Nutzungsänderung und der Instandhaltung von baulichen Anlagen im Sinne der Bayerischen Bauordnung beachtet werden. Dabei arbeiten rechtlich-qualifizierte Verwaltungskräfte und fachlich-technisch qualifizierte Architekt*innen, Bauingenieur*innen und Baukontrolleur*innen in der Unteren Bauaufsichtsbehörde eng zusammen. Je nachdem, welche öffentlichen Belange betroffen sind, beteiligt die Untere Bauaufsichtsbehörde weitere Behörden und Fachstellen im und außerhalb des Landratsamtes.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde

    Teil der Unteren Bauaufsichtsbehörde ist auch die Fachstelle Planungsrecht. Die Fachstelle Planungsrecht beurteilt im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren die bauplanungsrechtliche ZuIässigkeit von Vorhaben.

    Die Fachstelle Planungsrecht

    © F. Boxler

    Die Untere Denkmalschutzbehörde hat die Aufgabe, Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.

    Die Untere Denkmalschutzbehörde