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Tierarzneimittel in der Tierhaltung und bei landwirtschaftlichen Betriebe

Wer Tiere hält, muss unter bestimmten Voraussetzungen Buch darüber führen, welche Arzneimittel sie bekommen. Dies gilt besonders für lebensmittelliefernde Tiere, Tiere in Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen oder für Tiere, die gewerbsmäßig betreut, gezüchtet oder gehalten werden.

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